Jugendschutz Gesetz

 

Wichtige Informationen zum Thema Jugendschutz
Jugendliche zwischen 16-18 Jahren dürfen erst einmal mit einer handschriftlichen Vollmacht ( Einverständniserklärung ) der Erziehungsberechtigten in unsere Diskothek.
Die Erziehungsberechtigten müssen nicht mitkommen in die Diskothek.

Die Vollmacht muss folgende Daten enthalten

  • Name, Anschrift, Tel.Nr., Unterschrift, Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigten
  • Name, Anschrift, Tel.Nr., Geburtsdatum der Minderjährigen Person (die bei uns feiern möchte, Personalausweis nicht vergessen!)
  • Name, Anschrift, Tel.Nr., Geburtsdatum, Unterschrift des Erziehungsbeauftragten (jemand über 18, der immer dabei ist, wenn der / die Minderjährige bei uns feiern möchte, Personalausweis nicht vergessen!)


Hier kann das Formular für die Original Personenübertragungsbescheinigung der Diskothek heruntergeladen werden.

Download: pdf Hier klicken!

Einfach ausfüllen und mitbringen!

 

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